Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Retreats "Klarheit in bewegten Zeiten" (2027)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an den von Elke Heinemann angebotenen Präsenz-Retreats in Italien. Vertragspartnerin für das Retreatprogramm ist ausschließlich Elke Heinemann, nachfolgend Anbieterin genannt.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Teilnehmerinnen. Es handelt sich um ein Coaching- und Trainingsangebot zur persönlichen und beruflichen Entwicklung. Das Retreat ist kein medizinisches oder psychotherapeutisches Behandlungsangebot.

(3) Die individuelle Retreatbeschreibung, der Teilnahmevertrag beziehungsweise die Buchungsbestätigung und diese AGB bilden gemeinsam die Vertragsgrundlage. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Regelungen und die Buchungsbestätigung diesen AGB vor.

2. Bewerbung Zulassung und Vertragsschluss

(1) Die Teilnahme ist nicht frei buchbar. Interessentinnen führen zunächst ein persönliches Vorgespräch mit der Anbieterin. Das Gespräch dient der gegenseitigen Klärung, ob das Retreat inhaltlich und hinsichtlich des Gruppenrahmens geeignet ist.

(2) Eine Anfrage oder Bewerbung der Interessentin und eine Einladung zum Vorgespräch begründen noch keinen Anspruch auf Teilnahme und noch keinen Vertrag.

(3) Nach dem Vorgespräch entscheidet die Anbieterin über die Zulassung. Wird die Interessentin zugelassen, erhält sie den Teilnahmevertrag beziehungsweise ein Vertragsangebot, diese AGB und die weiteren Vertragsinformationen. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch die Teilnehmerin und die anschließende Buchungsbestätigung der Anbieterin zustande.

(4) Die Anbieterin darf eine Bewerbung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn das Retreat nach ihrer fachlichen Einschätzung nicht den geeigneten Rahmen bietet, gesundheitliche Bedenken bestehen oder die Zusammensetzung beziehungsweise Sicherheit der Gruppe entgegensteht.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich das in der jeweiligen Retreatbeschreibung und Buchungsbestätigung bezeichnete Coaching- und Trainingsprogramm. Beim Standard-Retreat umfasst dieses insbesondere fünf Retreattage, fünf Einheiten intensives Kleingruppen-Coaching von jeweils etwa viereinhalb Stunden, fünf Einheiten Yin Yoga von jeweils etwa 30 Minuten, Arbeitsmaterialien beziehungsweise ein Workbook und ein 60-minütiges 1:1-Online-Nachgespräch etwa vier Wochen nach dem Retreat.

(2) Die konkrete Ausgestaltung, Reihenfolge und zeitliche Lage einzelner Programmpunkte darf die Anbieterin aus fachlichen, organisatorischen oder wetterbedingten Gründen anpassen, sofern Inhalt, Gesamtcharakter und Wert des Retreats nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

(3) Zeitangaben zu einzelnen Programmpunkten sind ungefähre Angaben. Pausen und ein angemessener Wechsel zwischen Gruppenarbeit, Einzelreflexion, Körperarbeit und freien Zeiten sind Bestandteil des pädagogischen Konzepts.

(4) Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher oder beruflicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Anbieterin schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses.

4. Unterkunft Verpflegung und weitere Fremdleistungen

(1) Übernachtung und Frühstück sind nicht Bestandteil des Vertrags mit der Anbieterin und nicht in der Retreatgebühr enthalten. Sie werden von der Teilnehmerin eigenständig und unmittelbar beim für den jeweiligen Termin genannten Agriturismo gebucht und bezahlt. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Teilnehmerin und dem Agriturismo zustande.

(2) Preis, Zahlungsbedingungen, Stornierung, Leistungsänderungen und Durchführung der Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen richten sich ausschließlich nach dem Vertrag und den Bedingungen des Agriturismo. Die Anbieterin nimmt keine Zahlungen für Unterkunft oder Frühstück entgegen und wird nicht Vertragspartnerin des Beherbergungsvertrags.

(3) Die gemeinsame Unterbringung am vorgesehenen Retreatort ist aus organisatorischen und konzeptionellen Gründen Voraussetzung für die Teilnahme, soweit nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Anbieterin stellt hierzu Kontaktdaten und Buchungsinformationen des Agriturismo bereit. Die Teilnehmerin schließt die Unterkunftsbuchung selbst ab.

(4) An- und Abreise, Transfers, weitere Mahlzeiten, Ausflüge, Freizeitaktivitäten und sonstige persönliche Leistungen sind nicht Bestandteil des Retreatvertrags. Hinweise oder Empfehlungen der Anbieterin hierzu stellen keine eigene Leistung und keine Zusicherung hinsichtlich Verfügbarkeit, Preis oder Durchführung dar.

(5) Das Retreatprogramm ist kein Angebot einer Beförderungsleistung oder einer von der Anbieterin verkauften Unterkunft. Die vertragliche Trennung muss auch im tatsächlichen Buchungs- und Zahlungsablauf gewahrt bleiben. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucher- und Reiserechts, bleiben unberührt.

5. Retreatort Termine und Anreise

(1) Retreatort, Programmtage, Beginn und Ende ergeben sich aus der jeweiligen Retreatbeschreibung und Buchungsbestätigung.

(2) Die Teilnehmerin organisiert ihre An- und Abreise eigenverantwortlich und so, dass sie rechtzeitig zum Programmbeginn anwesend ist. Eine von der Anbieterin empfohlene Anreise am Vortag oder Abreise am Folgetag ist nicht Bestandteil der Retreatleistung.

(3) Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise oder sonstige Abwesenheit aus Gründen, die in der Person der Teilnehmerin liegen, begründen keinen Anspruch auf Nachholung, Ersatz oder anteilige Erstattung.

6. Retreatgebühr und Zahlungsbedingungen

(1) Die Retreatgebühr für das Standard-Retreat beträgt 1.390 Euro. Soweit für ein besonderes Retreatformat ein abweichender Preis gilt, wird dieser vor Vertragsschluss ausdrücklich in der Retreatbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

(2) 50 Prozent der Retreatgebühr sind nach Vertragsschluss und Zugang der Rechnung fällig. Die verbleibenden 50 Prozent sind spätestens vier Wochen vor Retreatbeginn fällig. Bei Vertragsschluss innerhalb von vier Wochen vor Retreatbeginn ist die gesamte Retreatgebühr sofort fällig.

(3) Der Platz ist erst mit Vertragsschluss verbindlich reserviert. Die Teilnahme setzt voraus, dass die fällige Retreatgebühr vollständig bezahlt wurde.

(4) Gerät die Teilnehmerin trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer Zahlung in Verzug, darf die Anbieterin vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

7. Widerrufsrecht

(1) Teilnehmerinnen, die den Vertrag als Verbraucherinnen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung am Ende dieses Dokuments.

(2) Die vertraglichen Stornobedingungen nach Ziffer 8 gelten unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht. Während einer laufenden Widerrufsfrist kann die Teilnehmerin ihr Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung ausüben.

(3) Soll das Retreatprogramm auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn und einen gegebenenfalls zu zahlenden Wertersatz.

8. Rücktritt der Teilnehmerin und Ersatzteilnehmerin

(1) Die Teilnehmerin kann vor Retreatbeginn jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Anbieterin.

(2) Bei einem Rücktritt fallen bezogen auf die Retreatgebühr folgende pauschalierte Stornokosten an: bis einschließlich zwölf Wochen vor Retreatbeginn 20 Prozent, weniger als zwölf bis einschließlich acht Wochen vor Retreatbeginn 40 Prozent, weniger als acht bis einschließlich vier Wochen vor Retreatbeginn 70 Prozent und weniger als vier Wochen vor Retreatbeginn 100 Prozent.

(3) Der Teilnehmerin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Platzes werden angerechnet.

(4) Die Teilnehmerin kann bis zum Retreatbeginn eine geeignete volljährige Ersatzteilnehmerin vorschlagen. Wegen des persönlichen Auswahlverfahrens setzt eine Vertragsübernahme voraus, dass die Ersatzteilnehmerin am Vorgespräch teilnimmt, von der Anbieterin zugelassen wird, diese AGB akzeptiert und in den Vertrag eintritt. Ein Anspruch auf Zulassung der Ersatzteilnehmerin besteht nicht. Für den Wechsel dürfen nur tatsächlich entstehende angemessene Mehrkosten berechnet werden.

(5) Für die separat gebuchte Unterkunft sowie weitere Fremdleistungen gelten unabhängig davon die Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, diese Verträge zu ändern oder zu stornieren.

(6) Bricht die Teilnehmerin das Retreat nach Beginn ab oder nimmt sie einzelne ordnungsgemäß angebotene Leistungen wegen Krankheit, vorzeitiger Abreise oder aus anderen in ihrer Person liegenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Absage und Änderungen durch die Anbieterin

(1) Das Retreat wird grundsätzlich ab drei Teilnehmerinnen durchgeführt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, darf die Anbieterin das Retreat bis spätestens vier Wochen vor Retreatbeginn absagen.

(2) Die Anbieterin darf das Retreat außerdem absagen oder abbrechen, wenn sie oder eine für die Durchführung unverzichtbare Person erkrankt, der Retreatort nicht nutzbar ist oder andere unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die sichere oder vertragsgemäße Durchführung unmöglich machen. Die Anbieterin informiert die Teilnehmerinnen unverzüglich, sobald der Absagegrund feststeht.

(3) Bei einer vollständigen Absage erstattet die Anbieterin sämtliche an sie gezahlten Retreatgebühren innerhalb von 14 Tagen. Bei einem Abbruch nach Beginn wird der Wert der nicht mehr erbrachten eigenen Retreatleistungen erstattet, sofern die Anbieterin den Abbruch zu vertreten hat oder zwingendes Recht eine Erstattung verlangt.

(4) Darüber hinausgehende Aufwendungen der Teilnehmerin, insbesondere für Anreise, Unterkunft, Mietwagen, Versicherungen oder sonstige Fremdleistungen, werden nicht erstattet, soweit die Anbieterin den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Abschluss einer geeigneten Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

(5) Die Anbieterin darf einzelne Programmpunkte aus wichtigem Grund durch gleichwertige Inhalte ersetzen oder deren Reihenfolge ändern. Fällt ein wesentlicher Teil des vereinbarten Programms ersatzlos aus, erhält die Teilnehmerin eine angemessene anteilige Erstattung.

10. Gesundheit Eigenverantwortung und Teilnahmefähigkeit

(1) Die Teilnahme setzt eine für das Programm ausreichende körperliche und psychische Stabilität voraus. Das Retreat ist insbesondere nicht für Personen in einer akuten psychischen Krise oder mit einem akuten Behandlungsbedarf geeignet.

(2) Coaching, Resilienzarbeit, Yin Yoga, Atem- und Körperübungen ersetzen keine ärztliche, physiotherapeutische, psychiatrische oder psychotherapeutische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.

(3) Die Teilnehmerin entscheidet eigenverantwortlich, in welchem Umfang sie an einzelnen Übungen teilnimmt. Sie informiert die Anbieterin vor Beginn über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder andere Umstände, die für eine sichere Durchführung unmittelbar relevant sind. Im Zweifel klärt sie die Teilnahme vorher mit einer geeigneten medizinischen oder therapeutischen Fachperson.

(4) Treten während des Retreats Beschwerden auf, unterbricht die Teilnehmerin die betreffende Übung und informiert die Anbieterin unverzüglich. Fachlich oder sicherheitsbedingt erteilte Hinweise der Anbieterin sind zu beachten.

(5) Die Anbieterin darf eine Teilnehmerin vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Übungen oder vom weiteren Retreat ausschließen, wenn konkrete gesundheitliche oder sicherheitsbezogene Gründe dies erfordern. Die Parteien klären in diesem Fall unter Berücksichtigung der Umstände und der gesetzlichen Bestimmungen, ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt.

11. Verhalten im Gruppenrahmen und Vertraulichkeit

(1) Ein respektvoller, diskriminierungsfreier und achtsamer Umgang ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, die Grenzen und Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmerinnen zu achten.

(2) Persönliche Inhalte, die andere Teilnehmerinnen im Retreat teilen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person nicht außerhalb der Gruppe weitergegeben werden.

(3) Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während der Coaching-, Yoga- oder Gruppeneinheiten sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin und aller erkennbaren Personen nicht gestattet.

(4) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, insbesondere bei Gefährdung, Belästigung, diskriminierendem Verhalten oder erheblicher Störung des Gruppenprozesses, darf die Anbieterin die Teilnehmerin nach vorheriger Abmahnung vom weiteren Retreat ausschließen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist keine vorherige Abmahnung erforderlich. Gesetzliche Ansprüche und eine Abrechnung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen bleiben unberührt.

12. Urheber und Nutzungsrechte

(1) Workbook, Übungen, Texte, Audios und sonstige von der Anbieterin bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Teilnehmerin erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen privaten Gebrauch.

(2) Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Wiedergabe oder Nutzung für eigene Seminare, Coachings oder kommerzielle Zwecke bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Anbieterin.

13. Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Anbieterin nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für Leistungen Dritter, insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Beförderung, Transfers, Ausflüge oder Freizeitangebote, haftet die Anbieterin nicht, sofern diese Leistungen nicht Gegenstand ihres eigenen Vertrags sind. Eine Haftung für eigenes Auswahl-, Informations- oder Organisationsverschulden bleibt unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

14. Datenschutz

(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften. Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website der Anbieterin.

(2) Soweit für die sichere Durchführung Angaben zur Gesundheit erforderlich sind, werden diese nur zweckgebunden und auf einer geeigneten Rechtsgrundlage verarbeitet. Erforderliche ausdrückliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt und nicht durch diese AGB ersetzt.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Republik Italien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Für Gerichtsstand und internationale Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbraucherinnen wird kein von den gesetzlichen Regelungen abweichender ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Elke Heinemann

Via Antonio Gramsci, 10

01023 Bolsena (VT) Italia

+49 151 56805662

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